Geschäftsbedingungen

CBW-anerkannte Bedingungen
FÜR HOCHZEIT & PERSONALISIERUNG
GUT GEWÄHLT!


Sie haben die richtige Entscheidung getroffen.
Der Kauf in einem von CBW zugelassenen Geschäft bietet viele Vorteile, aber mehr Sicherheit. CBW-zugelassene Geschäfte verwenden allgemeine Bedingungen, die Sie als zusätzlichen Verbraucher gut schützen. Sie haben sich mit dem Verbraucherverband geeinigt. Dazu gehören alle für Sie wichtigen Regeln, wenn Sie etwas kaufen, zum Beispiel Zahlung, Lieferzeit, Lieferung und Garantie.

CBW-anerkannte Geschäfte bieten mehr Sicherheit als andere Brautmodengeschäfte, weil sie eine Vereinbarung mit drei Garantien haben. Zum Beispiel im Bereich Payment. Wenn ein von CBW zugelassenes Geschäft in Konkurs geht, gibt es eine Anzahlungsvereinbarung*. Und wenn Sie eine Beschwerde haben und sich nicht einigen können, dann gibt es eine unabhängige Schlichtungsstelle, die eine angemessene Lösung garantiert. Darüber hinaus können Sie im Zweifel innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Kauf des anderen Traumkleides im selben Geschäft wählen. Es gibt CBW-zugelassene Geschäfte im ganzen Land, erkennbar an dem CBW-anerkannten Logo mit der Jahreszahl.

Alle Bedingungen und Arbeitsweisen finden Sie in den CBW-Anerkennungsbedingungen für Brautmode und Konfektionierung. Wie genau es funktioniert und welche Bedingungen gelten, können Sie in diesen CBW-anerkannten Bedingungen und auf www.cbw-erkend.nl nachlesen.

CBW ANERKANNT UND SICHER VON IHREM KAUF

Besuchen Sie www.cbw-erkend.nl für weitere Informationen über die CBW-Anerkennung und das Programm.
* Aus dem Text auf dieser Seite können keine Rechte und Pflichten abgeleitet werden; die genauen Bedingungen, Einschränkungen und Arbeitsmethoden sind in den Artikeln dieser CBW-anerkannten Bedingungen aufgeführt.

ARTIKEL 1 - Begriffsbestimmungen
In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Brautmode: Mode (einschließlich Accessoires) für Damen, Herren und Kinder für besondere Anlässe wie Hochzeiten und Partys;
Personalisierung: ein Modeprodukt, das auf der Grundlage der spezifischen Wünsche des Käufers zusammengestellt und konfektioniert wird;
Unternehmer: der von CBW zugelassene Verkäufer/Auftragnehmer, ein Teilnehmer an SG CBW, der mit dem Käufer einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte;
Käufer: der Käufer/Auftraggeber oder jeder, der mit dem Unternehmer zusammenarbeitet, schließt eine Vereinbarung ab oder will sie vereinbaren;
Verbraucher: der Käufer, der nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt; Gewerblicher Käufer: der Käufer, der in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt; Liefertermin: der im Vertrag festgelegte feste Tag, an dem die Lieferung erfolgen muss.
Ein im Fernabsatz geschlossener Vertrag: der Vertrag, bei dem bis einschließlich des Vertragsabschlusses ausschließlich: eine oder mehrere Techniken für die Fernkommunikation im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1 unter e BW verwendet werden; Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen: ein Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1 Buchstabe f des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen wird;
SG CBW: CBW Guarantee Schemes Foundation, die mit der Umsetzung und Durchsetzung der Garantiesysteme gemäß den Artikeln 13 und 16 dieser Bedingungen besteuert wird;

ARTIKEL 2 - Gültigkeit
1. CBW-anerkannte Unternehmer dürfen diese AGB nur verwenden. Eine Übersicht darüber finden Sie unter www.cbw-erkend.nl.
2. Wenn zusätzlich zu diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Webshop-Geschäftsbedingungen gelten, kann sich der Verbraucher auf die für ihn günstigste Bestimmung berufen.

ARTIKEL 3 - Geistiges Eigentum
1. Der Unternehmer behält sich das geistige Eigentum vor. Dies gilt beispielsweise für überlassene Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Muster und Modelle. Sie sind auf Verlangen des Unternehmers unverzüglich zurückzusenden. In diesem Fall behält der Unternehmer seine sonstigen Rechte.
2. Der Besteller darf in der Leistung keine Hinweise darauf geben, das geistige Eigentum des Unternehmers zu entfernen oder zu verändern.
3. Der Käufer darf das Material des Unternehmers, auf dem geistiges Eigentum beruht, ohne Zustimmung des Unternehmers nicht vervielfältigen, offenlegen, verwerten oder zur Schau stellen.

ARTIKEL 4 - Das Angebot
1. Das Angebot ist bis zu 18 Tage nach dem Datum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Das Angebot basiert auf den Angaben des Käufers und (möglicherweise) auf den Messungen des Unternehmers.
2. Der Käufer ist verpflichtet, den Unternehmer über Umstände zu informieren, die die Ausführung des Vertrages beeinflussen, soweit der Käufer wusste oder hätte wissen müssen. Dies betrifft zum Beispiel Größenschwankungen aufgrund von Schwangerschaften oder (Abgangs-)Linien.
3. Das Angebot umfasst ausdrücklich Folgendes:
• eine vollständige Beschreibung der zu liefernden Waren und ausgeführten Arbeiten;
• der Gesamt-(Kauf-)Preis;
• das Lieferdatum; und
• die Risiken für beide Parteien, einschließlich der (eingeschränkten) Tauschmöglichkeit.
4. Das Angebot gibt die Zahlungsbedingungen an, wenn sie von Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 10 abweichen.
5. Aktivitäten, die nicht im Angebot enthalten sind, fallen nicht unter den Vertrag, und der Preis ist im Angebot angegeben.
6. Der Unternehmer kann dem Käufer Passgeld in Rechnung stellen, wenn der Käufer letztlich keinen Kaufvertrag mit dem Unternehmer schließt. Dies ist nur zulässig, wenn er dies wie angegeben vor der Anprobe nachweisen kann und der Kurs ersichtlich ist.
7. Bei einem Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag unterliegt der Unternehmer den (Informations-)Pflichten, die in den einschlägigen Artikeln des 2B des Sechsten Buches des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt sind.

ARTIKEL 5 - Die Vereinbarung Eigentumsvorbehalt
1. Der Unternehmer bleibt Eigentümer der an den Käufer verkauften Ware, die der Käufer übernommen, aber noch nicht bezahlt hat. Der Käufer stellt sicher, dass die enthaltenen unbezahlten Artikel in neuwertigem Zustand und unbeschädigt bleiben, bis der Kaufpreis (und alle damit verbundenen Kosten und Zinsen) bezahlt wurden. Mehrschäden durch Wertminderung gehen zum Lasten des Käufers. Sicherheit für gewerbliche Käufer
2. Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer hat der Unternehmer vor der Lieferung oder mit der Lieferung oder Erfüllung des Geschäfts Anspruch auf eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der vom Käufer zu fordernden Zahlungsverpflichtungen. Entschädigung für gewerbliche Käufer
3. Der Unternehmer ist bei der Ausführung eines Vertrages mit einem gewerblichen Käufer niemals verpflichtet, eine andere Entschädigung zu zahlen, als ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt wurde, insbesondere keine anderen direkten oder indirekten Schäden, einschließlich Schäden von Dritten, zu ersetzen Parteien, entgangenen Gewinn und dergleichen.

ARTIKEL 6 – Widerruf, Umtausch und Aufbewahrung Stornierung
1. Die Stornierung des Kaufs durch den Käufer erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers und entbindet ihn nicht von seiner Zahlungspflicht. Nur im Falle des Todes oder einer lebensbedrohlichen Krankheit eines der Ehegatten, aufgrund derer die Eheschließung nicht stattfinden kann, gilt eine Ausnahme von dieser Regel. Der Käufer muss dies melden, ggf. auf Verlangen des Unternehmers nachweisen, z. B. durch ein ärztliches Attest. Im Falle einer Stornierung aus diesen Gründen kann der Unternehmer eine angemessene Entschädigung für den nachweislich erlittenen Schaden des Unternehmers leisten oder nicht, der dem Käufer in Rechnung stellt.
2. Bei einem Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag hat der Verbraucher eine gesetzliche Bedenkzeit von 14 bis zum Morgengrauen. Bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechts fallen in diesem Zeitraum keine Stornokosten an. Austausch
3. Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss einmalig eine andere Wahl aus der Kollektion von Unternehmern treffen. Wenn die Ersatzauswahl billiger ist als das Original, bleibt der Originalpreis gültig. Umtausch ist als Käufer nicht möglich; beim Vertragsabschluss verzichtet der Vertrag auf die Möglichkeit des Umtauschs (z. B. im Zusammenhang mit den Lieferzeiten des Lieferanten). Dies wird im Vertrag vermerkt. Folgen treten nicht auf.
4. Der Unternehmer kann den Vertrag auflösen, wenn das Datum der Gelegenheit, für das der Fall vorgesehen ist, abgelaufen ist, der Käufer die Ware nicht abgeholt hat und es kein neues Datum der Gelegenheit gibt. In diesem Fall gibt der Unternehmer dem Käufer drei Monate Zeit, um die Ware abzuholen, und teilt dies dem Käufer schriftlich oder elektronisch mit. Wird der Fall nach dieser Frist erledigt? Vom Käufer nicht abgeholt, kann der Unternehmer unbeschadet seines Rechts, den Kaufpreis, soweit noch nicht bezahlt, zur Deckung seines Schadens geltend zu machen, über die Ware verfügen. Lagerungskosten 5. Der Unternehmer kann angemessene Lagerkosten berechnen, wenn der Käufer die Sache später als zum ursprünglichen Ablasstermin abholt. Der Unternehmer übernimmt die Brand- und Lagerschäden bei einem Verbraucherkauf, für seine Rechnung ist eine Versicherung gedeckt.

ARTIKEL 7 - Liefertermin und Lieferung
1. Wenn kein Liefertermin vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung spätestens eine Woche vor dem Anlass Termin, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren oder spätestens im Moment noch nicht absehbare Größenanpassungen erforderlich sind.
2. Bei Überschreitung des Liefertermins hat der Käufer das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention aufzulösen und/oder Schadensersatz zu verlangen.
3. Bei Überschreitung des Liefertermins haftet der Unternehmer gegenüber einem Unternehmer nicht für Folgeschäden wie auch immer benannt.
4. Wird der vereinbarte Liefertermin aus Gründen nicht eingehalten, die der Käufer zu vertreten hat, haftet der Unternehmer nicht für die Überschreitung des Liefertermins und daraus resultierende Schäden. Die Parteien werden sich dann beraten, um einen neuen Liefertermin zu vereinbaren.

ARTIKEL 8 - Pflichten des Unternehmers 1. Der Unternehmer liefert die vereinbarte Ware sach- und vertragsgemäß. Die vereinbarten Arbeiten werden vom Unternehmer gut, korrekt und vertragsgemäß ausgeführt. 2. Der Unternehmer hält sich bei der Vertragsabwicklung an die gesetzlichen Vorschriften.

ARTIKEL 9 - Pflichten des Käufers
1. Der Käufer muss den Unternehmer über Tatsachen und/oder Umstände informieren, die sich auf die Durchführung des Vertrags auswirken können, soweit der Käufer wusste oder hätte wissen müssen. Dies betrifft zum Beispiel Größenschwankungen aufgrund von Schwangerschaften oder (Abgangs-)Linien.
2. Der Käufer gestattet dem Unternehmer die Lieferung oder Ausführung des Werks.
3. Der Käufer hat die Waren des Unternehmers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Lieferung beim Käufer zu verwahren (siehe auch Artikel 5, Absatz 1).
4. Die Käufer, der entgegen der ausdrücklichen Anweisung des Unternehmers darauf besteht, bestimmte Tätigkeiten auszuführen, haftet für den dadurch verursachten Schaden.

ARTIKEL 10 – Zahlung Kaufen und verkaufen Sie nicht kundenspezifische Produkte
1. Jede Vereinbarung, mit Ausnahme von Maßanfertigungen, erfolgt unter den allgemeinen Zahlungsbedingungen:
• maximale Anzahlung beim Verbraucher: 50 % des Kaufpreises und darüber hinaus;
• wenn keine Sonderanfertigung gewünscht wird: Rest bei Abholung des Kleides; oder
• bei gewünschter Zollanlieferung: beim Ersten gilt der Restbetrag bis maximal 90 % des Kaufpreises. Das Eigentum geht mit Eingang einer Anzahlung von mehr als 50 % des Kaufpreises auf den Käufer über. Der Restbetrag wird bei Abholung bezahlt.
Anpassung
2. Im Falle einer Vereinbarung zur reinen Individualisierung gilt Folgendes: allgemeine Zahlungsbedingungen:
• bei Auftragserteilung durch einen Verbraucher: eine Anzahlung von bis zu 25 % der vereinbarten Summe;
• nach Lieferung der Materialien bis maximal 50 % des Gesamtkaufpreises. Das Eigentum an dem Geschäft geht mit Eingang einer Anzahlung von mehr als 25 % des Kaufpreises auf den Käufer über;
• beim ersten Durchgang bis maximal 75 %; und
• bei Abholung des Kleides/der Kleidung der restliche Prozentsatz.
Zahlungs- und Eigentumsnachweis
4. Der Unternehmer gibt dem Käufer einen Zahlungsnachweis, der auch als Eigentumsnachweis dient.
5. Der Unternehmer stellt sicher, dass die beim Unternehmer verbleibenden Eigentumsverhältnisse von Käufern auch für Dritte zumindest durch die namentliche Nennung des Eigentümers individuell bestimmbar sind.
6. Zahlt der Käufer nicht im Geschäft, sondern stellt eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung, so schließt dies eine angemessene Zahlungsfrist ein. 
Einlagensicherung
7. Auf die in den Absätzen 1 und 2 genannte maximale Anzahlung findet bei einem Vertrag mit einem Verbraucher die Garantie nach Artikel 13 Anwendung; Käufer muss das in diesem Artikel genannte Verfahren einhalten.
Geschäftskäufer
8. Bei Verträgen mit gewerblichen Käufern steht es den Parteien frei, andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Zahlungsbedingungen zu akzeptieren. Die Einlagensicherung gemäß Artikel 13 dieses Vertrages findet keine Anwendung.
Späte Zahlung
9. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, ist er automatisch arbeitsunfähig. Nach Ablauf des Rechnungsdatums wird der Unternehmer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Zahlungserinnerung eine Zahlungserinnerung versenden, in der er den Käufer auf sein Versäumnis hinweist und ihm dennoch Zahlung gewährt.
10. Nach Ablauf der in Absatz 5 genannten Frist ist dem Unternehmer ohne weitere Inverzugsetzung eine Frist gesetzt, um den geschuldeten Betrag einzuziehen. Ergreift der Unternehmer Inkassomaßnahmen, gehen die damit verbundenen Kosten nach gesetzlichen Vorschriften bis zu mindestens 15 % der ausstehenden Hauptforderung, mindestens jedoch 40 € zu Lasten des Käufers.
11. Wenn nach Ablauf der Mahnfrist gemäß Absatz 5 die Zahlung noch immer nicht erfolgt ist, berechnet der Unternehmer ab Ablauf der geltenden Frist die gesetzlichen Zinsen in Höhe des in Absatz 5 genannten Betrags am Tag des Eingangs der geschuldeten Zahlung. Zurückbehaltungsrecht
12. Der Unternehmer kann von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, wenn der Käufer eine fällige Forderung nicht befriedigt, es sei denn, dieser Mangel rechtfertigt kein Zurückbehalten.

 

 

ARTIKEL 11 - Mehrkosten, zusätzliche Arbeit und/oder weniger Arbeit
1. Unter zusätzlicher oder geringerer Arbeit wird eine Arbeit verstanden, die mit Zustimmung beider Parteien zusätzlich oder nicht ausgeführt wird, oder eine Ware, die aufgrund des Vertrags zusätzlich oder nicht geliefert wird. Der Unternehmer verschafft sich vorab Klarheit über die Kosten.
2. Kosten, die dadurch entstehen, dass der Käufer in Verzug ist, die Ausführung oder der Fortgang der Arbeiten noch möglich blieben, werden dem Käufer zusätzlich als eingebrachte Mehrarbeit in Rechnung gestellt. Hierzu zählen auch die nach Vertragsschluss angemessenen sonstigen (Bewirtungs-)Kosten, die aus dem Kaufvertrag im Zusammenhang mit Maßkorrekturen abweichend von den beim Erstbezug getroffenen Maßnahmen (z gekaufter Artikel wurde bereits bestellt, geschnitten und/oder geclippt.

ARTIKEL 12 - Konformität und Garantie
1. Der Liefergegenstand muss die Eigenschaften aufweisen, die der Käufer nach dem Vertrag bei alltäglicher Verwendung erwarten darf (Konformitätserklärung). Dies gilt auch für besondere Leistungen, soweit dies von den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zulässig ist.
2. Abweichungen in der gelieferten Farbe, Struktur und dergleichen stellen nur dann einen Beanstandungsgrund dar, wenn solche Abweichungen nach den geltenden und handelsüblichen Normen oder Handelsbräuchen technisch nicht vertretbar sind.
3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Produktgarantien werden vom Unternehmer gewährt. Sie sind nicht durch die in Artikel 13 genannte Einlagensicherung der SG CBW gedeckt.
4. Der Käufer ist verpflichtet, sich als geeigneter Käufer zu verhalten. Beispielsweise muss der Käufer angemessen und ausreichend gewartet, pfleglich behandelt und Fachmännisch gereinigt werden. Bei Brautmode und Partymode muss der Käufer bei der Verwendung und Reinigung auf die häufig sensiblen Materialien und Anwendungen achten. Eine Reinigung durch außergewöhnliche Brautreinigungsfirmen, die das Reinigungsergebnis garantieren, wird bevorzugt.

ARTIKEL 13 - Einlagensicherung
Einen Schritt-für-Schritt-Plan und weitere Informationen zu dieser Garantie finden Sie unter www.cbw-erkend.nl.
1. Der Verbraucher hat eine Garantie, wenn der Unternehmer im Falle einer Insolvenz/Zahlungseinstellung/gerichtlichen Schuldensanierung ein Produkt nicht erhalten hat, wo er es bezahlt hat. Die Garantie besteht darin, dass der Verbraucher einen Ersatzvertrag mit einem anderen CBW-anerkannten Brautmoden-/Anpassungsunternehmen abschließen kann, wobei die Anzahlung auf den fälligen Preis abgezogen wird.
2. Um Anspruch auf die Garantie zu haben, muss der Verbraucher die folgenden Formalitäten erfüllen:
a. Der Verbraucher wird spätestens drei Monate, nachdem die Bedingungen in Absatz 1 erfüllt sind, oder so viel früher, wie es die Gelegenheit erfordert, einen schriftlichen oder elektronischen (über www.cbw-erkend.nl) Einspruch bei der Einlagensicherung einlegen SG CBW.
b. Der Verbraucher reicht zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall eine Kopie des Kaufvertrags, einen Hinterlegungsnachweis und eine Kopie der Mitteilung des Insolvenzverwalters/Verwalters ein, dass der Vertrag nicht erfüllt wird (im Namen des Unternehmers oder durch eine erwerbende Partei zu den gleichen Bedingungen wie mit dem Unternehmer vereinbart) und dass die Anzahlung nicht erstattungsfähig ist. Es ist nicht erforderlich, die Benachrichtigung des Insolvenzverwalters abzuwarten, wenn der Anlasstermin es erforderlich macht, früher mit der Vollstreckung der Einlagensicherung zu beginnen.
c. Der Verbraucher muss seine Forderung gegenüber dem ursprünglichen Unternehmer (maximal in Höhe des in Absatz 6 genannten Betrags) abziehen. Überweisungsbetrag an die SG CBW.
3. Wenn der Verbraucher die Bedingungen in Absatz 2 erfüllt, wird die SG CBW dem Verbraucher spätestens zwei Monate nach Inanspruchnahme der Garantie oder früher, wenn dies eine Gelegenheit erfordert, mitteilen, ob er für den Vertrag geeignet ist. Also ja, die SG CBW wird dem Verbraucher einen schriftlichen Nachweis erteilen, mit dem er einen Ersatzkauf bei einem anderen CBWorking-Brautmoden-/Anpassungsunternehmer abschließen kann, eine Liste der Unternehmer finden Sie unter www.cbw-erkend.nl; auf Anfrage erhältlich. (Eine Liste wird zugesandt.)
4. Das Garantiesystem hat folgende Bedingungen:
a. Der Verbraucher übergibt dem Unternehmer, mit dem der Ersatzkauf zustande kommt, unverzüglich die in Absatz 3 genannten Nachweise der SG CBW.
b. Der Ersatzverkauf muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Nachweises nach Absatz 3 abgeschlossen werden.
c. Der Unternehmer, mit dem der Verbraucher einen Ersatz hat, will einen Verkauf abschließen und ist nach besten Kräften verpflichtet, die vereinbarte Ware zum Neupreis zu liefern, wenn er Händler der betreffenden Marke ist und der Artikel noch verfügbar ist.
d. Wenn der Unternehmer, mit dem der Verbraucher einen Ersatzkauf abschließen will, nachweist, dass gegenüber dem ursprünglichen Vertrag ein ungewöhnlicher Nachlass gewährt wurde, kann er den durchschnittlichen Verkaufspreis beibehalten.
e. Die Garantie gilt für eine Anzahlung von bis zu 50 % und maximal 25 % für Maßarbeit. Hat der Verbraucher unverbindlich mehr im Voraus bezahlt, gilt die Garantie nicht um das Vielfache.
f. Die Kaution des Verbrauchers wird vom fälligen Preis abgezogen, jedoch nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Preises und nicht mehr als 50 %, wenn der neue Preis niedriger als der tatsächliche Preis ist. Berechnungsbeispiele finden Sie unter www.cbw-erkend.nl.
g. Der Unternehmer darf einen Ersatzvertrag abschließen, wenn er der SG CBW nachweist, dass er bereits so viele Ersatzverträge abgeschlossen hat, dass sein regelmäßiger Geschäftsbetrieb gefährdet ist.
h. Der Unternehmer, mit dem ein Ersatzvertrag abgeschlossen wird, kann bestimmte Modelle vom Angebot ausschließen, z. B. rabattierte Artikel.
i. Der Unternehmer, mit dem ein Ersatzvertrag geschlossen wird, kann ein Bewirtungsentgelt erheben.
5. Nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt: • Vereinbarungen mit gewerblichen Käufern; • die Produktgarantie gemäß Artikel 12 Absatz 1; • Abschluss einer Ersatzvereinbarung ohne vorherige Prüfung durch die SG CBW im Sinne von Absatz 2.

ARTIKEL 14 - Beschwerden
1. Reklamationen über die Ausführung des Vertrags müssen vollständig und klar beschrieben werden, vorzugsweise schriftlich oder elektronisch, und dem Unternehmer unverzüglich nach Entdeckung der Mängel durch den Käufer vorgelegt werden.
2. Bei Verbraucherkäufen ist eine unverzügliche Anzeige innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels an jeder Stelle erforderlich. Eine schnellere Meldung von Reklamationen unmittelbar nach Feststellung liegt im Interesse des Unternehmers und Käufers.
3. Die nicht rechtzeitige Einreichung der Reklamation kann dazu führen, dass der Käufer seine Rechte verliert.

ARTIKEL 15 - Das Streitbeilegungsverfahren
1. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern über den Abschluss oder die Ausführung von Verträgen in Bezug auf von diesem Unternehmer gelieferte oder gelieferte Dienstleistungen und Waren können sowohl vom Verbraucher als auch vom Unternehmer an das Bridal Fashion Disputes Committee, Bordewijklaan 46, Postfach, gerichtet werden 90600, 2509 LP Den Haag. Wie das funktioniert, ist unter www.cbw-erkend.nl zu sehen und zu lesen. Für eine mögliche schnellere Lösung können Verbraucher alternativ auch ein Streitbeilegungsverfahren nutzen, das von der CBW-anerkannten Schlichtungsstelle unter der Telefonnummer 088-9730607 oder unter www.cbw-erkend.nl angeboten wird. Weitere Informationen über das Bridal Fashion Disputes Committee und wie direkt eine Beschwerde digital eingereicht werden kann, finden Sie auch unter www.degeschillencommissie.nl.
2. Eine Streitigkeit wird nur dann von der Streitbelegungskommission beigelegt, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zuerst an den Unternehmer übermittelt.
3. Nachdem die Beschwerde beim Unternehmer eingereicht wurde, wird die Streitigkeit spätestens zwölf Monate nach ihrer Entstehung vor die Streitbelegungskommission gebracht. 4. Wenn der Verbraucher eine Streitigkeit dem Schlichtungsausschuss vorlegt, ist der Unternehmer an diese Wahl gebunden. Wenn der Unternehmer eine anhängige Debatte vor dem Streitbelegungsausschuss wünscht, muss er den Verbraucher darüber informieren und ihn bitten, innerhalb von fünf Wochen eine Erklärung abzugeben, ob er damit einverstanden ist. Der Unternehmer muss mitteilen, dass es ihm nach Ablauf der oben genannten Frist freisteht, die Streitigkeit vor Gericht zu bringen.
5. Der Streitbelegungsausschuss entscheidet unter Beachtung der Bestimmungen der anwendbaren Vorschriften. Die Entscheidungen des Streitbelegungsausschusses werden nach diesen Vorschriften durch bindende Beratung getroffen. Das Reglement kann unter www.degeschillencommissie.nl eingesehen werden. Für die Bearbeitung einer geschuldeten Streitigkeit wird eine Gebühr erhoben.
6. Wenn zusätzlich zum Brautmoden-Streitbelegungsausschuss der Tanzwinkel-Streitbelegungsausschuss (Mitglieder von Thuiswinkel.org) oder der Streitbelegungsausschuss für Webshop-Gütezeichen (Mitglieder der Stichling Webshop Kurmark) zugelassen ist, gilt Folgendes. Bei Streitigkeiten, die sich hauptsächlich auf die Methode des Fernabsatzes oder der Dienstleistung beziehen, können Sie sich am besten an den Streitbelegungsausschuss Thuiswinkel oder den Streitbelegungsausschuss Webshop-Qualitätszeichen wenden. Bei anderen Streitigkeiten wenden Sie sich am besten an das Bridal Fashion Disputes Committee. Dies hängt mit den Expertenausschüssen zusammen.
7. Nur das Gericht oder der oben erwähnte Streitbelegungsausschuss kann Streitigkeiten zur Kenntnis nehmen. Dies ist auch über die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (http://ec.europa.eu/odr) möglich, die auf den Streitbelegungsausschuss verweist.

ARTIKEL 16 - Konformitätsgarantie
1. Die SG CBW garantiert die Einhaltung einer von einem Brautmoden-Streitbelegungsausschuss für verbindlich erklärten Beratung durch einen CBW-anerkannten Unternehmer. Der Verbraucher muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist, innerhalb derer der Unternehmer der kritischen Belehrung nachkommen musste, einen schriftlichen oder elektronischen Rechtsbehelf beim SG CBW einreichen.
2. Die SG CBW gibt jedoch keine Erfüllung-Garantie, wenn:
• der Unternehmer erhält den verbindlichen Bescheid innerhalb von zwei Monaten, nachdem er zur Vernichtung an das Gericht geschickt wurde;
• über die Vereinbarung, die der verbindlichen Auskunft über die Inanspruchnahme der in Artikel 13 genannten Einlagensicherung zugrunde liegt, erfolgen kann oder hätte werden können;
• während des Verfahrens vor der Schlichtungskommission der Konkurs, die Zahlungseinstellung oder die gerichtliche Schuldensanierung des Unternehmers oder seine Geschäftstätigkeit eingestellt wurden. Maßgebend für den letztgenannten Fall ist der Zeitpunkt der Eintragung der Betriebsauflösung in das Handelsregister oder ein früherer Zeitpunkt, an dem die SG CBW glaubhaft machen kann, dass der Laden geschlossen und nicht anderswo eröffnet wurde. Ist dies der Fall, wird die Abwicklung des Streitbeilegungsverfahrens eingestellt.
3. Die Gewährleistung der SG CBW ist auf € 10.000 pro verbindlicher Beratung begrenzt. SG CBW gewährt diese Garantie unter der Bedingung, dass der von dieser Garantie erfasste Verbraucher seinen Anspruch aus der kritischen Beratung bis zu einem Höchstbetrag des an SG CBW gezahlten Betrags gleichzeitig mit der Zahlung seiner Leistungsgarantie geltend macht. Darüber hinaus ist SG CBW nach besten Kräften verpflichtet sicherzustellen, dass der Unternehmer die verbindliche Empfehlung einhält. Dies setzt voraus, dass dem Verbraucher seine Forderung angeboten wird, auch den Selbstbehalt an SG CBW zu übertragen, woraufhin SG CBW in seinem Namen und auf Kosten von SG CBW de dessen Zahlung zur Befriedigung des Verbrauchers gerichtlich einfordert.
4. Bei Einstellung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmers im Sinne von Absatz 2 ist die Gesamtsumme der Garantien gegenüber Verbrauchern auf 10.000 € je Unternehmer begrenzt. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs bei SG CBW der schriftlichen oder elektronischen Inanspruchnahme der Erfüllung Garantie bis zum Erreichen des Höchstbetrags von 10.000 €.
ARTIKEL 17 - Niederländisches Recht
Alle Vereinbarungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen niederländischem Recht. © Copyright: INretail, Postfach 762, 3700 AT Zeist